"Ein Schießstand muss so errichtet und betrieben werden, dass bei ordnungsgemäßem Zustand und ordnungsgemäßer Abwicklung des Schießbetriebes sowohl nach innen, das heißt für die am Schießen beteiligten Personen, als auch nach außen, das heißt für die Umgebung bzw. die Nachbarschaft, Gefahren nach den bisherigen Erkenntnissen ausgeschlossen werden können."

1.2.2 Grundsatz der Sicherheit, SCHIEßSTANDRICHTLINIEN

Schießstandsachverständiger

für nichtmilitärische Anlagen

Einen Schießstand zu betreiben ist damit verbunden, dass die Sicherheit nach innen und außen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten ist. Damit das Ziel getroffen wird und dabei nichts daneben geht ist die Anlage in einem entsprechenden Zustand zu erhalten.

Hierbei unterstützen wir Sie als Sachverständige für nichtmilitärische Schießstände.

Leistungen im Überblick

  • Sicherheitstechnische Begutachtung von nichtmilitärischen Schießständen
    (Prüfung nach §27a WaffG)
    • Planungsgutachten
    • Prüfungsgutachten (Abnahme)
    • Prüfungsgutachten (Regelprüfung)
    • Sondergutachten, z.B. Änderung in der Beschaffenheit
  • Sicherheitstechnische Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung für Vereine und gewerbliche Betreiber
  • Erstellen von Sicherheitskonzepten für die Schießanlage
  • Erstellen der notwendigen Arbeitsschutzdokumentation sowie Übergabeprotokolle, Reinigungsbuch, Hinweise für Standaufsichten
  • Durchführen und Auswerten von Beschussversuchen (SchiRiLi, VPAM und ähnliche)
  • Ausbilden und Unterweisen von Standaufsichten
  • Jährliche Wiederholungsunterweisung für Standaufsichten

 

Mitgliedschaften:

Bundesvereinigung der Sachverständigen für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen BVSSV e.V.

Fördermitglied im VDB - Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.